Kategorie: Tarifverträge

Informationen und Sachstände zu tarifvertraglichen Themen.

  • TV-L Übernahme: Aktuelles 04/2026

    In den letzten Wochen wurden viele Gespräche mit Landtagsabgeordneten im Umgriff der Haushaltsgespräche geführt. Derweilen gingen auch Anträge aus den Fraktionen der SPD und der Grünen (siehe Anlage) zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des TV-L-Abschlusses im Landtag ein. Aber leider immer noch ohne Gehör von der bay. Staatsregierung. Wir geben aber nicht auf! Auch der DGB hat inzwischen alle Landtagsabgeordneten in einem persönlichen Brief angesprochen (siehe Anlage).


    Am 27.03. wurde ein offener Brief von unserem Stammtisch-Mitglied und stv. Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats der Landeshauptstadt München, Roland Groß, an die Mitglieder des Landtags versandt, wo wiederum die inhalts- und vor Allem zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses gefordert wird.


    Mit freundlicher Unterstützung der Münchner GdP wurde am 23.03. über die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag ein Änderungsantrag zur inhalts- und vor Allem zeitgleichen Übernahme des TV-L-Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern eingebracht.

    Vielen Dank an alle Beteiligten!


    Liebe Kolleg*innen,

    anbei überlassen wir Euch ein Flugblatt des DGB Bayern zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Beamt*innen. Wir waren am 18.03. zusammen mit dem DGB und den Schwestergewerkschaften GdP, GEW und IG BAU ein Gespräch im Bayerischen Finanzministerium mit Minister Füracker zu verschiedenen Themen (siehe Flugblatt), in dem wir insbesondere die Absicht des Finanzministeriums der verzögerten Übertragung des Tarifergebnisses der Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2026 angesprochen und kritisiert haben. Das Ministerium war unseren Argumenten nicht zugänglich und bleibt bei seiner Ankündigung. Es gilt nunmehr auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss zu nehmen, der Landtag entscheidet Ende April. Aus den Fraktionen der Grünen und der SPD gibt es zwischenzeitlich schon Anträge, die unsere Forderung der zeit– und wirkungsgleichen Übertragung unterstützen.


    Schon im Vorgriff hatten wir vorsorglich eine Stellungnahme verfasst:


    Wir sind natürlich an allen Aktionen dabei und möchten Euch hier auf die Infoseiten von ver.di und GdP gerne verweisen:

    Aktionsseite ver.di:
    https://www.verdi.de/zusammen-geht-mehr
    Die aktuellste Publikation: Flugblatt Beamte 3. VHR / Tarifabschluss

    Aktionsseite GdP:
    https://www.gdp.de/bund/de/unsere-themen/tarif/tarifrunden/tarifrunde-laender-2025-2026
    Aktuellste Information: Stellungnahme zum Tarifabschluss der GdP München

    Mehr (persönliche) Infos auch über unsere Treffen 🙂

  • mehr Geld für Bundesbeamt*innen

    Lange mussten die Bundesbeamt*innen, Versorgungsempfänger*innen, Richter*innen des Bundes sowie Soldat*innen darauf warten, jetzt hat das Kabinett endlich beschlossen: Es gibt mehr Geld!

    Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 beschlossen, dass es Abschlagszahlungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten geben wird. Mit diesen Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich angepasst werden.

    • 3 Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025. Die Abschlagszahlungen sollen im Dezember 2025 erfolgen. Die Post beabsichtigt die Abschlagszahlungen im November 2025 auszuzahlen.
    • 2,8 Prozent ab Mai 2026.

    Damit wird sichergestellt, dass die im Tarifbereich für 2025 und 2026 vereinbarten linearen Erhöhungen der Bezüge zeit- und wirkungsgleich auch auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen werden. Bestandteil der Tarifeinigung ist zudem auch eine Mindesterhöhung von 110 Euro. Die Frage der Umsetzung wird Gegenstand der Diskussion eines noch ausstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz sein.

    Was sind Abschlagszahlungen?

    Besoldungsanpassungen müssen durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Der Gesetzentwurf hierfür ist laut der Bundesregierung in Arbeit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Vorgriff auf eine solche gesetzliche Regelung, erhöhte Besoldungs- und Versorgungszahlungen per Abschlag zu leisten. Dies bedarf eines einfachen Kabinettsbeschlusses. Nach Verabschiedung eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes werden die gewährten Abschläge mit den dann gesetzlich festgelegten Erhöhungen verrechnet und etwaige Über- oder Unterzahlungen ausgeglichen.

    Dieses gute Ergebnis ist nur deshalb zu Stande gekommen, da sich viele Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter des Bundes in die Tarif- und Besoldungsrunde eingebracht haben und aktiv waren. Zudem hat der Druck von ver.di und dem DGB auf das Bundesministerium des Innern (BMI) gewirkt, sodass jetzt endlich begonnen wird, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

    Die beschlossenen Abschlagszahlungen sind hier nur ein erster begrüßenswerter Schritt im Vorgriff auf ein weiter ausstehendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. ver.di setzt sich nach wie vor gegenüber der Bundesregierung für eine zeitnahe Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs ein.

    mehr Infos (ver.di): https://beamte.verdi.de/besoldungsrunde-bund-2025
    mehr Infos (GdP): https://www.gdp.de/bund/de/unsere-themen/tarif/tarifrunden/tarifrunde-tvoed-2025

  • Besoldungsreform, Novellierung BLV (ver.di)

    Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. In diesem Jahr ist es uns gelungen, die Anliegen der Beamtinnen und Beamten erfolgreich in den Fokus zu rücken – und auch im kommenden Jahr werden wir uns mit voller Kraft beamtenpolitischen Themen widmen: Bei der Fachtagung „Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat“ diskutierst Du gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie Kolleginnen und Kollegen über zentrale Fragen zur Verfassungstreue, den Umgang mit demokratiefeindlichen Tendenzen und die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Eine Anmeldung ist noch bis zum 6. Januar 2025 möglich.

    Leider hinterlässt das Ende der Regierungskoalition auch Spuren im Beamtenrecht. Der Entwurf des Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), der eine verfassungsgemäße Alimentation sicherstellen sollte, wurde gestoppt. ver.di kritisiert diese Verzögerung, da sie auf Kosten der Beamtinnen und Beamten, Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie Soldatinnen und Soldaten geht, die weiterhin auf angemessene Besoldung und Versorgung warten müssen.

    Trotz dieser Herausforderungen wünschen wir Dir frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

    Dein Team des ver.di-Bundessekretariats für Beamtinnen und Beamte


    Besoldungsreform liegt auf Eis

    Das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition im Bund hat Folgen auch im Beamtenrecht. Der aktuelle Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), mit dem die Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf ein verfassungsgemäßes Niveau gebracht werden sollte, wurde wenige Tage nachdem er im Kabinett beschlossen wurde erst einmal wieder gestoppt.

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    Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

    Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung wird in dieser Legislaturperiode laut einer Nachricht des BMI nicht weiterverfolgt. Hier hat das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition auch direkt Folgen für den öffentlichen Dienst.

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    Angleichung der Arbeitszeit an das Tarifniveau!

    Wir wollen eine Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Anwärterinnen und Anwärter – für mehr Entlastung und mehr Gerechtigkeit! Damit wir dieses Ziele erreichen, müssen wir Stärke aufbauen. Unterschreib deshalb jetzt unseren Stärketest (ver.di-Petition).

    Sei dabei!


    Fachtagung: Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat

    Der Bereich Beamtinnen und Beamte in ver.di lädt zur Fachtagung „Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat: Bedeutung und aktuelle Herausforderungen für Beamt*innen und Dienstherrn“ ein. Anmeldeschluss ist der 6. Januar 2025.

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