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Kategorie: Allgemein
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Beamt*innen in Rentenkasse
Pünktlich zum Sommer startet sie wieder:
Die alljährliche Sommerlochdebatte über die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung.Besonders bemerkenswert: Die Forderungen kommen aktuell vermehrt aus Teilen der Union. Wieder einmal werden populäre Schlagworte in den Raum geworfen – ohne die entscheidenden Fragen zu beantworten.

Gesetzliche Rentenversicherung:
Wie genau soll die Überführung von Beamten finanziert werden?
Wer bezahlt die gewaltigen Arbeitgeberanteile für Länder und Kommunen?
Wie sollen die bereits bestehenden Pensionsverpflichtungen zusätzlich zur Rentenversicherung gestemmt werden?Und noch wichtiger:
Soll der Beamte künftig den Arbeitnehmeranteil zahlen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer entsprechenden Gehaltsanpassung. Denn das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn zu einer amtsangemessenen Besoldung.Gesetzliche Krankenversicherung:
Auch hier bleibt jede ernsthafte Finanzierungserklärung aus.
Wenn Länder und Kommunen künftig Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen müssten, reden wir über Milliardenbelastungen für die öffentlichen Haushalte.Die Wahrheit ist:
Diejenigen, die solche Forderungen stellen, liefern bis heute kein belastbares Finanzierungskonzept.Am Ende bleibt festzustellen:
Die zusätzlichen Arbeitgeberanteile für Renten- und Krankenversicherung wären für Länder und Kommunen in der Praxis kaum finanzierbar. Und selbst wenn irgendwann Modelle diskutiert werden sollten, steht weiterhin das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf amtsangemessene Alimentation im Raum.So einfach machen wir es denen nicht!
Euer Beamtenstammtisch-Team von der GdP und ver.di
PS: Hier auch nochmal ein ausführlicher Artikel von beamte.verdi.de .
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Gesetzesentwurf Bundesbeamt*innenbesoldung mit Schwächen
Der Referentenentwurf wurde von uns geprüft und für „weiterhin verbesserungswürdig“ an die Bundesregierung zurückgespiegelt. Wir haben unsere Erkenntnisse in einem Flugblatt zusammengefasst:
ver.di Flugblatt Beamt*innen BAlimentG (06.05.2026)
Das Bundesministerium des Innern hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, um die Besoldung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verfassungsgemäß auszugestalten.
➕ Auch soll mit dem Entwurf eine Übertragung des Tarifergebnisses der Tarif- und Besoldungsrunde Bund erfolgen.
👉 ver.di begrüßt, dass der Entwurf endlich veröffentlicht und der Gesetzgebungsprozess damit angestoßen wurde.
💪 Zusammen mit dem DGB wird ver.di den Entwurf kritisch prüfen und eine umfangreiche Stellungnahme abgeben.
▶️ Erfahre mehr: kurzlinks.de/j6ax (beamte.verdi.de)
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mehr Geld für Bundesbeamt*innen
Lange mussten die Bundesbeamt*innen, Versorgungsempfänger*innen, Richter*innen des Bundes sowie Soldat*innen darauf warten, jetzt hat das Kabinett endlich beschlossen: Es gibt mehr Geld!
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 beschlossen, dass es Abschlagszahlungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten geben wird. Mit diesen Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich angepasst werden.
- 3 Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025. Die Abschlagszahlungen sollen im Dezember 2025 erfolgen. Die Post beabsichtigt die Abschlagszahlungen im November 2025 auszuzahlen.
- 2,8 Prozent ab Mai 2026.
Damit wird sichergestellt, dass die im Tarifbereich für 2025 und 2026 vereinbarten linearen Erhöhungen der Bezüge zeit- und wirkungsgleich auch auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen werden. Bestandteil der Tarifeinigung ist zudem auch eine Mindesterhöhung von 110 Euro. Die Frage der Umsetzung wird Gegenstand der Diskussion eines noch ausstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz sein.
Was sind Abschlagszahlungen?
Besoldungsanpassungen müssen durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Der Gesetzentwurf hierfür ist laut der Bundesregierung in Arbeit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Vorgriff auf eine solche gesetzliche Regelung, erhöhte Besoldungs- und Versorgungszahlungen per Abschlag zu leisten. Dies bedarf eines einfachen Kabinettsbeschlusses. Nach Verabschiedung eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes werden die gewährten Abschläge mit den dann gesetzlich festgelegten Erhöhungen verrechnet und etwaige Über- oder Unterzahlungen ausgeglichen.
Dieses gute Ergebnis ist nur deshalb zu Stande gekommen, da sich viele Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter des Bundes in die Tarif- und Besoldungsrunde eingebracht haben und aktiv waren. Zudem hat der Druck von ver.di und dem DGB auf das Bundesministerium des Innern (BMI) gewirkt, sodass jetzt endlich begonnen wird, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Die beschlossenen Abschlagszahlungen sind hier nur ein erster begrüßenswerter Schritt im Vorgriff auf ein weiter ausstehendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. ver.di setzt sich nach wie vor gegenüber der Bundesregierung für eine zeitnahe Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs ein.
mehr Infos (ver.di): https://beamte.verdi.de/besoldungsrunde-bund-2025
mehr Infos (GdP): https://www.gdp.de/bund/de/unsere-themen/tarif/tarifrunden/tarifrunde-tvoed-2025 -
Besoldungsreform, Novellierung BLV (ver.di)
Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. In diesem Jahr ist es uns gelungen, die Anliegen der Beamtinnen und Beamten erfolgreich in den Fokus zu rücken – und auch im kommenden Jahr werden wir uns mit voller Kraft beamtenpolitischen Themen widmen: Bei der Fachtagung „Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat“ diskutierst Du gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie Kolleginnen und Kollegen über zentrale Fragen zur Verfassungstreue, den Umgang mit demokratiefeindlichen Tendenzen und die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Eine Anmeldung ist noch bis zum 6. Januar 2025 möglich.
Leider hinterlässt das Ende der Regierungskoalition auch Spuren im Beamtenrecht. Der Entwurf des Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), der eine verfassungsgemäße Alimentation sicherstellen sollte, wurde gestoppt. ver.di kritisiert diese Verzögerung, da sie auf Kosten der Beamtinnen und Beamten, Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie Soldatinnen und Soldaten geht, die weiterhin auf angemessene Besoldung und Versorgung warten müssen.
Trotz dieser Herausforderungen wünschen wir Dir frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
Dein Team des ver.di-Bundessekretariats für Beamtinnen und Beamte
Besoldungsreform liegt auf Eis
Das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition im Bund hat Folgen auch im Beamtenrecht. Der aktuelle Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), mit dem die Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf ein verfassungsgemäßes Niveau gebracht werden sollte, wurde wenige Tage nachdem er im Kabinett beschlossen wurde erst einmal wieder gestoppt.
Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung wird in dieser Legislaturperiode laut einer Nachricht des BMI nicht weiterverfolgt. Hier hat das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition auch direkt Folgen für den öffentlichen Dienst.
Angleichung der Arbeitszeit an das Tarifniveau!
Wir wollen eine Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Anwärterinnen und Anwärter – für mehr Entlastung und mehr Gerechtigkeit! Damit wir dieses Ziele erreichen, müssen wir Stärke aufbauen. Unterschreib deshalb jetzt unseren Stärketest (ver.di-Petition).
Fachtagung: Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat
Der Bereich Beamtinnen und Beamte in ver.di lädt zur Fachtagung „Das Berufsbeamt*innentum im demokratischen Rechtsstaat: Bedeutung und aktuelle Herausforderungen für Beamt*innen und Dienstherrn“ ein. Anmeldeschluss ist der 6. Januar 2025.
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Ruhe in Frieden, Tino
Mit Bestürzung haben wir heute Vormittag vom Tod unseres Gründungsmitglieds, Kollegen und Freundes Constantin Dietl-Dinev erfahren. Er verstarb am Wochenende nach schwerer Krankheit.
Wir sind in Gedanken bei seiner Frau und seiner Familie.
Ruhe in Frieden, lieber Tino – wir vermissen Dich jetzt schon!
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ver.di Bayern-Info – Geltendmachung 2024
Ende November erschien zum Jahresabschluss die wohl letzte Bayern-Info diesen Jahres. Themen u.A. die Geltendmachung von Entgelten, der aktuelle Stand zum Verbandsklagerecht und die weiterhin ungeklärten Fragen zum Familien- und Ortszuschlag.
Für so manche Beamt*innen stellt sich nun erneut die Frage, ob es für das Haushaltsjahr 2024 Sinn macht, eine nicht ausreichende Bezahlung schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen. Dies insbesondere deshalb, weil bei der Neuregelung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile unterstellt wurde, dass ein hinzuverdienender Partner oder eine Partnerin mit 20.000 Euro im Jahr zum Lebensunterhalt einer Familie beiträgt. Ebenso richten sich die Ortszuschläge wesentlich nach den Wohngeldstufen, obwohl die Lebenshaltungskosten überall gestiegen sind. Dies führt teils zu Unverständnis, weil an der Stadtgrenze der Bezug einer höheren Ortszuschlagsklasse endet. Vieles wird als ungerecht und unausgeglichen empfunden. Auch hat es die Bayerische Staatsregierung versäumt, die ursprüngliche Ballungsraumzulage für die unteren Besoldungsgruppen anzuheben, auch für ledige Beamt*innen und für Neueingestellte wurde wenig verbessert.
Geltendmachung für 2024?
Macht es nun Sinn, oder raten wir dazu, eine nicht ausreichende Bezahlung im Jahr 2024 beim Dienstherrn schriftlich geltend zu machen? Ob nun als Widerspruch oder als eine schriftliche Geltendmachung, ist unerheblich. Aber die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes fordert eine zeitnahe Geltendmachung, und das ist jeweils zum Jahresende. Wir können zu diesem Schritt jedoch aus mehreren Gründen nicht ausdrücklich und pauschal raten.Rechtlich problematisch: die Begründung der Widersprüche
Rechtlich eine Unteralimentation zu begründen ist schwierig. Die pauschale Annahme hinzuverdienender Partner*innen ist bei einer Einzelfallbetrachtung problematisch, dem Gesetzgeber wird es aber möglich sein, Pauschalierungen ohne Rücksicht auf Einzelfälle vorzunehmen. Die Orientierung an den Wohngeldstufen mag zu Ungerechtigkeiten führen, aber das Bundesverfassungsgericht hat gerade gefordert, die Bezahlung an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu orientieren. Und dafür sind Wohnkosten ausschlaggebend. Hinzu kommt das Kostenrisiko. Wir hatten zwar gefordert, dass der Freistaat Bayern auf die Geltendmachung verzichtet und über die Widersprüche nicht entscheidet, das wurde jedoch abgelehnt. Über die Widersprüche wird entschieden, dann bleibt nur noch die Klage, und das Verwaltungsgericht fordert mit Klageeinreichung die Gebühren im Voraus.Verbandsklagerecht gefordert
Um dieses Kostenrisiko nicht bei den Beschäftigten zu belassen, fordern wir ein Verbandsklagerecht. ver.di könnte dann für alle Beschäftigten klagen. Dieses Recht kann nur auf Bundesebene beschlossen werden. Das durchzusetzen ist uns bisher noch nicht gelungen. Da bleiben wir aber dran.Klagen sind anhängig
Solange es kein Verbandsklagerecht gibt, müssen individuell einzelne Klagen eingereicht werden. Wir haben mit unserem Rechtsschutz mehrere Klagen eingereicht. Wir erhoffen uns dadurch, künftig einschätzen zu können, wo mögliche Ansatzpunkte liegen, eine Verbesserung der bisher geltenden Bezahlung zu erreichen. Insbesondere die Annahme, eine weitere Person würde mit 20.000 Euro pro Jahr zum Familieneinkommen beitragen, ist rechtlich zweifelhaft. Auch ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein Abstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau zu wahren. Und das ist jedes Jahr erneut im Vergleich nachzuprüfen. Nachdem aber der Freistaat Bayern und die Kommunen über Widersprüche entscheiden werden und alle Widerspruchsführer*innen in Bayern zur Klage gezwungen werden, können wir nicht flächendeckend die Empfehlung geben, Widersprüche pauschal einzureichen. Wir können nur den Hinweis geben, wer mögliche Ansprüche wahren möchte, muss diese unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 04.05.2020 – Aktenzeichen 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18 zum Jahresende schriftlich geltend machen.- Original-PDF: Bayern-Info 29.11.2024
- ver.di-Info NRW inkl. Musterwidersprüche
(Begründung so in Bayern leider nicht ohne Weiteres anwendbar, weil wir hier doch in einigen Teilen besser gestellt sind!)
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Wir vom Beamtenstammtisch München wünschen Euch eine besinnliche Weihnachtszeit und viel Freude, Glück und Gesundheit für das neue Jahr. Wir hoffen, dass wir uns dann wieder zu den geplanten Aktionen zur Erinnerung und Einforderung unserer Rechte bald wieder persönlich sehen.
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ver.di Landesbeamtenausschussitzung
Mindestens 2-mal im Jahr treffen sich die ver.di Beamten-Vertretungen aus den bayerischen ver.di-Bezirken zum gemeinsamen Austausch inkl. Abstimmung zum weiteren Vorgehen zu aktuellen Themen im (bayerischen) Beamtentum.
Die von den Bezirken entsandten Vertretungen decken dabei das ganze Spektrum ab, von Kommunal-, Landes- und Bundesbeamt*innen inkl. Pensionäre und ehem. öffentlich rechtlichen Behörden (z.B. Post, Telekom). Wir vom Beamtenstammtisch München sind natürlich mit Vertretungen aus dem Bezirk München & Region auch mit dabei.
Heute wurden unter Anderem folgende Punkte besprochen bzw. vereinbart:
- Alimentation – Widersprüche und Klagen:
Wie bereits berichtet kursieren seit Ende letzten Jahres Musterwidersprüche in Internet- und social media-Kreisen. Ziel dahinter ist natürlich die eigene Besoldung / das eigene Entgelt auf eine ausreichende Höhe gem. dem Alimentationsprinzip überprüfen zu lassen. Im März 2024 sind zumindest vom bayerischen Finanzministerium die entsprechenden Widersprüche ablehnend verbescheided worden. Nun obliegt es den einzelnen Kolleginnen und Kollegen, ob sie, Jede*r für sich, den Klageweg bestreiten wollen.
Um diesen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Personal- bzw. Besoldungsstellen, den Gerichten und auch die entsprechend entstehenden Kosten zu minimieren, unterstützen wir ausdrücklich die DGB-Initiative zur Ermöglichung des sog. Verbandsklagerechts. Damit könnte ein Verband bzw. eine Gewerkschaft eine Art Sammelklage für alle ihre Mitglieder anstreben und für einheitliche Rechtssicherheit sorgen. - Wir befürworten und unterstützen, soweit möglich, auch die Bestrebungen, dass die Beihilfebeiträge bei den (ehem.) Postbeamt*innen nicht weiter ins Unverhältnismäßliche steigen. Diese Sondersituation ist uns seit der Privatisierung bewusst, kann aber nicht auf den Schultern der im Unternehmen verbliebenen Beamt*innen (vorwiegend in den unteren bis mittleren Entgeltgrupperungen) ausgetragen werden!
- Weiterhin begrüßen wir zur möglichen Fachkräftegewinnung im Berufsbeamtentum einen Gesetzesentwurf, der in gewissen Fällen eine Bewerbung in eine Beamtenlaufbahn auch ohne das Landespersonalausschuss-(LPA)-Auswahlverfahren ermöglichen kann (Stichwort: „Nachwuchsgewinnung zweite-Chance-Verfahren“).
- Das „unglückliche“ Interview der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi zum Thema Beamt*innenpensionen, war so weder mit dem Beamt*innengremien/-vorsitzenden von ver.di, GdP, GEW und DGB abgestimmt. Wir verweisen nochmals auf die kurz darauf veröffentliche Stellungnahme des DGB.
- Zum Thema „Genderverbot“ sei von Seiten ver.di auch nochmal an alle Mitglieder zugesagt, dass bei einem womöglich disziplinarischen Vorgehen bei solchen „Verstößen“ die volle rechtliche Unterstützung besteht.
- Desweiteren wurde uns mitgeteilt, dass in speziellen Sonderfällen, und anscheinend auch nur bei SAP-unterstützten Entgeltabrechnungen, ein Fehler in der Berechnung der ersten Abschlagszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt ist. Bitte bei Nachfragen an die örtliche ver.di Vertrauensperson oder die ver.di Rechtsberatung zur Aufklärung wenden.
Auf eine weitere gute Zusammenarbeit, denn #zusammengehtmehr
Stefan Hufer - Alimentation – Widersprüche und Klagen:
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Kostenersatz Bildschirmbrillen (Info für Unter-/Mittelfranken)
Anbei ein Info-Schreiben des Finanzministeriums. Die im Schreiben erwähnten Änderungen sind zunächst nur für die (Landes-)Tarifbeschäftigten und Beamten in Unter- und Mittelfranken relevant. Für alle Anderen gelten die bestehenden Angebote unverändert weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Rahmenvertrag mit der Augenoptikerinnung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaats Bayern mit Bildschirmbrillen sind weitere Optiker beigetreten.
Die aktuelle Liste der Optiker, die Mitglied der Augenoptikerinnung für Mittel- und Unterfranken sind, bzw. der Optiker, die diesem Rahmenvertrag beigetreten sind, ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Es wird gebeten, die Beschäftigten über die Aktualisierung der Liste zu informieren.
Die aktualisierte Liste ist auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Kostenerstattung für Bildschirmbrillen bzw. www.bybn.de; Rubrik: Personalwesen).
Die mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 9. Mai 2023, GZ: 25 – P 2506 – 3/103, übermittelte Liste der Augenoptike-rinnung für Mittel- und Unterfranken ist hiermit als gegenstandslos zu be-trachten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Nicole Lang
Ministerialdirigentin
Anlagen:
- Anschreiben des Finanzministeriums vom 02.04.2024
- Excel-Liste mit den teilnehmenden Augenoptikern (Unter-/Mittelfranken)
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EuGH und Widerspruch
Liebe Interessierte des Beamtenstammtisch München,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor wenigen Tagen entschieden, dass das in Deutschland vertretene Streikverbot zulässig sei. Gleichzeitig zögert das Finanzministerium mit der Übertragung des Tarifergebnisses aus der 3. Verhandlungsrunde in Potsdam.
Dazu anbei die aktuelle ver.di Bayern info.
Darüber hinaus wollten wir Euch mitteilen, dass im Internet Informationen und Formblätter kursieren, die Vorlagen für einen zeitnahen Widerspruch zur aktuellen Besoldung inkl. dem Hinweis auf die Verletzung des Alimentationsprinzips darstellen sollen (siehe z.B. beim Bund deutscher Kriminalbeamter). Wir können von unserer persönlichen Einschätzung her (wir sind keine Rechtsanwälte oder gar Richter!) nur mitteilen, dass wir keinen Sinn in diesen Widersprüchen sehen, weil der Grundgedanke einen „Widerspruch gegen das bayerische Besoldungsgesetz“ darstellt. Offiziell Widerspruch kann man aber „nur“, wie Ihr sicherlich wisst, gegen Verwaltungsakte einlegen. In diesem Fall also gegen die Besoldungsstelle, dass sie das ausgezahlte / bescheinigte Entgelt gesetzeskonform korrekt berechnet und ausbezahlt hat.
Gegen das Gesetz an sich kann man sich leider nur mit einer Verfassungsklage gegen die Bayerische Verfassung oder das deutsche Grundgesetz zur Wehr setzen oder, nur (noch) in Bayern, mit einer Popularklage. Diese drei Rechtsmittel befinden sich aber in den Rechtsabteilungen von ver.di, GdP und DGB bereits in der Prüfung. Die Ergebnisse werden uns sicherlich Anfang kommenden Jahres mit entsprechenden Infos und Erfolgsaussichten mitgeteilt. Das Einlegen eines Widerspruchs, wie oben verlinkt, wäre aber in meinen Augen kein Hinderungsgrund – das liegt jedoch ganz bei Euch.
So oder so wünsche ich Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr,
Grüße
Stefan Hufer (Mit-)Organisator Beamtenstammtisch München
Bezirksausschussmitglied ver.di München & Region
Landesbeamtenausschussmitglied ver.di Bayern
Weitere Infos hierzu
- bayern.info 03/23 vom ver.di Bezirk Bayern
- bayern.info 04/23 vom ver.di Bezirk Bayern
